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Warum die geplante Budgetierung problematisch ist

Deutschland muss seine Gesundheitsausgaben kontrollieren. Gleichzeitig darf eine Ausgabenbegrenzung nicht dazu führen, dass medizinisch notwendige Leistungen schwerer verfügbar werden. Genau hier liegt das Problem einer pauschalen Budgetierung: Der medizinische Bedarf endet nicht, wenn ein rechnerisches Budget ausgeschöpft ist.

Auswirkungen des GKV-Gesetzes

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird die Vergütung im ambulanten Bereich stärker begrenzt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung betrifft dies auch Leistungen, die bislang extrabudgetär und damit ohne klassische Mengenbegrenzung vergütet wurden – darunter ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Werden solche Leistungen in eine begrenzte Gesamtvergütung einbezogen, können Praxen zusätzliche Leistungen nicht unabhängig von den vorhandenen finanziellen Mitteln ausweiten.

Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?

Mögliche Folgen sind: weniger zusätzlich verfügbare Termine, längere Wartezeiten, geringere Bereitschaft, zusätzliche Behandlungskapazitäten aufzubauen, wirtschaftlicher Druck auf ambulante Operationen und präventive Leistungen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wie viel darf Versorgung kosten? Sondern auch: Welche Versorgung steht tatsächlich noch zur Verfügung, wenn die Ausgabengrenze erreicht ist?

Unsere Forderung

Ausgabensteuerung ist notwendig. Sie muss aber so gestaltet werden, dass medizinisch notwendige Leistungen verlässlich erbracht werden können und keine Fehlanreize entstehen, Versorgung einzuschränken. Eine Ausgabenbegrenzung darf nicht zur Versorgungsbegrenzung werden.

Quellen und weiterführende Informationen
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